Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kurze Wege Ticketshop

Liefer- und Verkaufsbedingungen
Bestellungen, Preise & Eigentumsvorbehalt
Produktdarstellungen und Beschreibungen
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Haftung- / Gewährleistungsrechte
Vermittlung von Konzertkarten & Tickets
Ticketversand
Dateieingabe & Datenschutz
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Salvatorische Klausel

Bereich Veranstalter

Geltungsbereich
Tickets
Sicherheit auf dem Festival
Foto- & Videoaufnahmen von Gästen
Absage, Abbruch oder Verlegung des Festivals
Programmänderungen
Maßnahmen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten
Präventionsmaßnahmen und Anordnungen während des Festivals

Liefer- und Verkaufsbedingungen des KURZE WEGE Ticketshops

Unsere nachstehenden allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Mit Absendung deiner Bestellung erklärst du dich ausdrücklich mit dem Inhalt unserer Liefer- und Verkaufsbedingungen einverstanden.

Bestellungen, Preise und Eigentumsvorbehalt

Mit deiner Bestellung erklärst du verbindlich, die entsprechenden Tickets erwerben zu wollen.
Deine Bestellung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen und rechtzeitigen Ticketverfügbarkeit. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wirst du unverzüglich von uns informiert. Bereits erhaltene Gegenleistungen erstatten wir selbstverständlich zurück.
Alle Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erfolgt bei einem Erwerb von Tickets die vollständige Bezahlung der Bestellung nicht fristgerecht, behält sich KURZE WEGE einseitig vor, die reservierten Tickets wieder in den Verkauf zu geben.
Alle Angebote sind freibleibend.

Produktdarstellungen und Beschreibungen

Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung von Artikelbeschreibungen und Produktdarstellungen können wir leider nicht garantieren, dass diese Beschreibungen und Bilder richtig, vollständig und ohne Fehler sind.
Die auf der Internetseite von KURZE WEGE enthaltenen Angaben über Veranstaltungen (also den Veranstaltungsort, den Veranstaltungsbeginn und den Veranstaltungsinhalt) werden KURZE WEGE von dem Veranstalter GRIMM & SCHMITT GBR zur Verfügung gestellt, ohne dass KURZE WEGE eine Prüfung dieser Informationen möglich ist. Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Angaben kann daher keine Gewähr übernommen werden.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Soweit KURZE WEGE im Namen eines Veranstalters Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Ein Widerrufsrecht ist für die Bestellungen solcher Dienstleitungen ausgeschlossen. Jede erfolgte Bestellung von Eintrittskarten verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Bei personalisierten Tickets können abweichende Regelungen gelten.

Haftung / Gewährleistungsrechte

Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch KURZE WEGE oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet KURZE WEGE nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden gilt Folgendes:

a) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit von KURZE WEGE, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von KURZE WEGE beruhen, ist die Haftung von KURZE WEGE auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal zum Wert des Liefergegenstandes begrenzt.
b) Schadensersatzansprüche gegen KURZE WEGE für sonstige Schäden infolge der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten sind im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, sofern KURZE WEGE einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine schriftliche Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Vermittlung von Konzertkarten / Ticketing

KURZE WEGE ist lediglich der Vermittler der Tickets zur o. g. Veranstaltung und nicht der Veranstalter. Die Ausstellung der Tickets und Durchführung der Veranstaltung erfolgt durch den Veranstalter. Genauere Informationen darüber sind an der Kasse des Veranstaltungsorts oder auf den Webseiten der jeweiligen Veranstalter erhältlich. Bezüglich der gebuchten Veranstaltung selbst kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Besteller und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Dafür gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters, die neben die AGBs von KURZE WEGE treten. Wer der jeweilige Veranstalter ist, wird während des Bestellvorgangs angezeigt.

KURZE WEGE trägt daher insbesondere auch nicht das Risiko einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Veranstalters/Anbieters. KURZE WEGE legt weder die Ticketpreise noch die Zuteilung der Preiskategorien fest und bestimmt auch nicht, wo welche Sitz- oder Stehplätze verfügbar sind. KURZE WEGE als Vermittler ist auch insoweit auf die vom jeweiligen Veranstalter zur Verfügung gestellten Informationen angewiesen und kann keine Gewähr für deren Richtigkeit, insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit von Sitz- oder Stehplätzen, übernehmen.
Wird die Veranstaltung verlegt oder abgesagt, sind jegliche Ansprüche der Ticketkäufer direkt gegenüber dem entsprechenden Veranstalter geltend zu machen. Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme der Eintrittskarte durch KURZE WEGE.

Für sämtliche Ansprüche des Endkunden in Bezug auf die Veranstaltung, haftet ausschließlich der Veranstalter.

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KURZE WEGE darf kein Bereich dieser Internetseite für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Es ist insbesondere der gewerbliche Wiederverkauf von Tickets untersagt. Der Besteller versichert außerdem, dass er sein gekauftes Ticket nicht zu Werbe-, Marketing- oder anderen gewerblichen Zwecken (dazu gehören auch Preisausschreiben und sonstige Gewinnspiele) verwenden oder dieses vor dem Zugangs- oder Eingangsbereich des Veranstaltungsortes verkaufen wird. KURZE WEGE behält sich vor, den Zugang zu dieser Internetseite zu sperren oder die Ticketbestellung nicht zu akzeptieren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Besteller mit einem anderen Ticketmakler oder Schwarzmarkthändler zusammenarbeitet oder automatisierte Programme zur Ticketbestellung eingesetzt hat oder Tickets, über die von KURZE WEGE gesetzte zulässige Höchstanzahl von Tickets pro Person hinaus bestellt hat.

Ticketversand

Der Versand der Tickets über KURZE WEGE erfolgt per E-Mail als sogenanntes „print@home Ticket“. Im Zuge der Ticketbestellung erfolgt der Versand einer Bestellbestätigung inkl. etwaiger Anhänge (z.B. Allgemeine Infos vom Veranstalter). Das Ticket wird als separate Mail unmittelbar (jedoch bis max. 48 Std.) nach Zahlungseingang versendet.


Dateneingabe und Datenschutz

Mit Absendung deiner Bestellung bestätigst du die Richtigkeit deiner im Einkaufsprozess eingegebenen persönlichen Daten. Bei falschen Angaben behalten wir uns vor für uns dadurch zusätzlich entstehende Kosten (z. B. zusätzliche Versandkosten) an dich weiterzugeben. Bei vorsätzlich falschen Angaben (z. B. Spaßbestellungen) behalten wir uns rechtliche Schritte gegen den Urheber einer solchen Bestellung ausdrücklich vor.

Wir speichern deine persönlichen Daten für eine schnelle und fehlerfreie EDV-Bearbeitung und Zahlungsabwicklung durch unsere Vertragspartner. Diese persönlichen Daten beinhalten die von dir gemachten Eingaben, deine Bestellung und die IP-Adresse deines Computers. Eine Weitergabe an Dritte zu anderen als den vorstehend genannten Zwecken erfolgt nur mit deiner Zustimmung und nur für den Zweck, zu dem du einer Datenweitergabe zugestimmt hast. Letztere Zustimmung kannst du jederzeit widerrufen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für den Fall, dass du bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hast, oder dieser uns nicht bekannt ist und/oder du Kaufmann im Sinne des HGB bist, wird Kiel als Gerichtsstand vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam.

Veranstalter


Geltungsbereich

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten im Allgemeinen für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der GRIMM & SCHMITT GBR als Veranstalterin des FUNHOUSE FESTIVALS Festivals und den Nutzer:innen des Online-Angebotes auf www.funhouse-festival.de im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch. GRIMM & SCHMITT GBR kontrahiert nur zu diesen Bedingungen ohne Einbeziehung fremder Geschäftsbedingungen. Es besteht kein Kontrahierungszwang für GRIMM & SCHMITT GBR. Ferner regeln die AGB der Vorverkaufsstelle KURZE WEGE (s.o.) das Bestellwesen und die Lieferung von Eintrittskarten für die Veranstaltung und anderer hier angebotener Artikel.

Tickets

Die Eintrittskarte ist bis zum Betreten des Veranstaltungsgeländes übertragbar. Am Einlass der Veranstaltung erhalten die Ticketinhaber:innen im Tausch gegen das Ticket ein nicht übertragbares Stoffband oder einen ähnlichen Nachweis. Die Eintrittskarte verliert dabei ihre Gültigkeit. Durch den Umtausch und mit Betreten des Festivalgeländes wird sich mit den Festivalregeln und den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt. Außerdem gilt es die Hinweisschilder auf dem Festivalgelände zu beachten.

Der gewerbliche Weiterverkauf des Tickets ist untersagt. Die Echtheit des Tickets kann durch zwei Barcodes, einen Bestellcode und eine Ticketnummer festgestellt werden. Die Sicherheitsmerkmale werden beim Eintrittsbändertausch elektronisch geprüft. Ein echtes Ticket wird erst vor Ort von einem gefälschten Ticket unterschieden. Es wird empfohlen nur bei offiziellen Vorverkaufsstellen zu kaufen.

Sicherheit auf dem Festival

Ergänzend zu diesen AGB gelten die Sicherheitsregeln in unseren FAQ`s (Infos und Vorschriften für Gäste), welche ebenfalls online auf www.funhouse-festival.de/faq abzurufen sind und zudem direkt auf der Veranstaltung im Eingangs- und Kassenbereich aushängen. Bei Besuch der Veranstaltung besteht kein Sitzplatzanspruch. Für Schäden, die nicht in der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bestehen, besteht eine Haftung nur dann, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GRIMM & SCHMITT GBR, ihrer gesetzlichen Vertretung oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Um die Durchführung zur Veranstaltung zu gewährleisten, verpflichten sich die Gäste, den Anweisungen des Security- und Einlasspersonals Folge zu leisten. Die Mitnahme von Fahrzeugen jeder Art auf das Festivalgelände ist verboten (ausgenommen sind die als solche gekennzeichneten Parkplatzflächen). Ebenso untersagt sind Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände, die geeignet sind, Verletzungen anderer hervorzurufen. Fotoapparate, Kameras und sonstige technische Aufnahmegeräte dürfen nicht mitgeführt werden. Bei Verstoß gegen die vorgenannten Bedingungen ist GRIMM & SCHMITT GBR berechtigt, den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern. Ein Erstattungsanspruch auf die erworbene Eintrittskarte besteht in diesem Falle nicht. Mitgebrachte Speisen und Getränke, insbesondere Getränke in Glas- und Kunststoffbehältern dürfen nicht mit zur Veranstaltung genommen werden. Das Einlasspersonal ist berechtigt, die Gäste am Eingang zu kontrollieren und nicht zulässige Gegenstände abzunehmen.

Foto- und Videoaufnahmen von Gästen

Auf dem Festival werden Fotografen und Filmteams im Auftrag von GRIMM & SCHMITT GBR Foto- und Filmaufnahmen erstellen. Sie können an den gut sichtbaren Crewpässen, die sie tragen erkannt werden. Die Aufnahmen werden genutzt, um u.a. auf der Website des FUNHOUSE FESTIVALS und in Sozialen Medien, wie z.B. Facebook, Instagram, Youtube und TikTok, sowie in Werbeanzeigen über die aktuelle Veranstaltung zu berichten und das FUNHOUSE FESTIVAL in künftigen Jahren zu bewerben. Auf einzelnen Aufnahmen werden auch Gäste abgebildet sein, falls nicht das Foto- und Filmteam in der konkreten Situation annimmt, dass die Abgebildeten damit nicht einverstanden sind.

Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich jeder Gast allgemein damit einverstanden, dass GRIMM & SCHMITT GBR entsprechende Aufnahmen anfertigen lässt und wie beschrieben verwendet. Wenn Gäste der Veröffentlichung einer Aufnahme widersprechen möchten, können sie dies direkt gegenüber dem Fotografen oder Filmteams oder am Help-Desk am Einlassbereich tun. GRIMM & SCHMITT GBR wird dann die entsprechenden Aufnahmen nicht verwenden.

Absage, Abbruch oder Verlegung des Festivals

Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Der Gast verpflichtet sich, sich rechtzeitig vor dem Besuch auf der Festivalwebseite www.funhouse-festival.de zu informieren, ob die Veranstaltung wie angedacht stattfindet.

Die Haftung von GRIMM & SCHMITT GBR bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich dem Umfang nach auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die die Ticketinhaber*Innen bzw. Gäste einschließlich Reise und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung treffen, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. GRIMM & SCHMITT GBR haftet in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere nicht für getätigte Aufwendungen.

Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als Erwerber*Innen eines Tickets vernünftiger Weise erwarten dürfen. Eine Änderung im Line-Up eines Festivals stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.

Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den GRIMM & SCHMITT GBR nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie einschließlich Mutationen), ist das Recht der Ticketinhaber*Innen bzw. Gäste, von dem Vertrag zurückzutreten oder sonst dessen Rückgängigmachung zu verlangen, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs hat die Veranstalterin nach eigenem Ermessen das Recht, die Veranstaltung nachzuholen. In diesem Falle behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Die Ticketinhaber*Innen bzw. Gäste können jedoch die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte verlangen, wenn im Einzelfall die Verschiebung oder die Nachholung der Veranstaltung für sie unzumutbar ist (z.B. wegen einer nachweislich bereits gebuchten Urlaubsreise an dem neuen Veranstaltungstermin). Eine Unzumutbarkeit liegt nicht darin, dass die Veranstaltung – aus den vorstehend genannten Gründen – wiederholt verschoben wird.

Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches von GRIMM & SCHMITT GBR liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen vor. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von GRIMM & SCHMITT GBR zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen.

Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft GRIMM & SCHMITT GBR nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Kundschaft.

Wird die Veranstaltung durch GRIMM & SCHMITT GBR endgültig abgesagt (die Veranstaltung also final nicht nachgeholt oder verschoben), gleich ob diese endgültige Absage sofort oder später – insbesondere nach Prüfung von GRIMM & SCHMITT GBR, ob die Veranstaltung nachgeholt und/oder verschoben werden kann – erfolgt, und hat GRIMM & SCHMITT GBR die Absage, den Abbruch bzw. den Umstand einer Verschiebung nicht zu vertreten, so erlischt ein Anspruch der Gäste auf (im Falle des Abbruchs nach Beginn anteilige) Erstattung des Ticketpreises nach Ablauf von sechs Monaten. Der Lauf der Frist beginnt mit der Kenntnis der Gäste der endgültigen Absage und der Fälligkeit des Anspruches. Etwaige Versandkosten sowie Service- und Vorverkaufsgebühren werden, da es sich um den Ausgleich für erbrachte Leistungen und Aufwendungen handelt, nicht rückerstattet. Soweit ein (körperliches) Originalticket ausgegeben worden ist, erfolgt eine Erstattung nur gegen Vorlage des Originaltickets.

Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte des Veranstalters (wie z.B. aufgrund eines Gesetzes zur Abmilderung von Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht) bleiben in jedem Falle unberührt und gelten fort.


Programmänderung

Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. GRIMM & SCHMITT GBR bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler*innen/-gruppen um entsprechenden Ersatz. Ansprüche der Gäste wegen der Absage einzelner Künstler*innen /-gruppen, auch die sog. Headliner, bestehen nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Absage auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GRIMM & SCHMITT GBR beruht.

Maßnahmen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie und    ähnlich ansteckende Krankheiten

Hinweis: Die folgenden Punkte treten nur auf eine behördliche Verordnung in Kraft.

GRIMM & SCHMITT GBR behält sich im Falle einer behördlichen Verordnung vor, im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten im angemessenen Umfang die Übermittlung bzw. Angabe personenbezogener Daten zur Infektionsprävention sowie zur Kontaktverfolgung, den Nachweis über die Durchführung angemessener Infektionsschutzmaßnahmen (Testungen und/oder Immunisierungsnachweise) sowie die Mitwirkung an angemessen Gesundheitskontrollen (z.B. Temperaturmessungen) zu verlangen.

GRIMM & SCHMITT GBR ist berechtigt, den Zutritt zum Festivalgelände zu verweigern sowie den Gast vom weiteren Verbleib auf dem Gelände auszuschließen, wenn der Gast:
erforderliche personenbezogenen Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, (Vor- und Familienname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Erklärungen zum Gesundheitszustand und Aufenthalt in Risikogebieten) vor dem Beginn der Veranstaltung nicht mitteilt, wobei GRIMM & SCHMITT GBR insbesondere - unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Datenschutzrechts - berechtigt ist, diese Daten an die zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsbehörden) zu übermitteln,

oder keinen Nachweis über die Durchführung erforderlicher Infektionsschutzmaßnahmen, wie z.B. einen aktuellen negativen Test auf das Coronavirus, der nicht älter als 24 Stunden sein darf,

oder einen geeigneten Immunisierungsnachweis (Nachweis der vollständigen Impfung oder einer vollständig ausgeheilten Infektion mit dem Coronavirus einschließlich ggf. erforderlicher Nachimpfungen) als auch ggf. beides (d.h. negatives Testergebnis und Immunisierungsnachweis), vorlegt,

oder in den letzten zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn sich mit dem Coronavirus infiziert hat, mit einem Infizierten Kontakt hatte

oder sich in einem Risiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat und nicht nachweislich die gesetzlich oder behördlich angeordneten oder sonst für eine Infektionsprävention erforderlichen Maßnahmen (z.B. Quarantäne, Testungen) eingehalten hat, eine erhöhte Körpertemperatur, Atemwegssymptome, Einschränkungen des Geruchs- und Geschmackssinns oder sonstige typische Zeichen einer Infektion mit dem Coronavirus aufweist, die vernünftiger Weise darauf schließen lassen, dass von dem Besucher ein Gesundheitsrisiko ausgeht, oder sich weigert, seine Körpertemperatur messen zu lassen,

oder die Teilnahme an anderen angemessenen Gesundheitskontrollen verweigert, sofern die Verweigerung des Zutritts bzw. der Ausschluss vom Veranstaltungsgelände nicht im Einzelfall unverhältnismäßig ist und die Maßnahmen nach der von GRIMM & SCHMITT GBR vorzunehmenden Prognose im Hinblick auf die von der COVID-19-Pandemie ausgehenden Gesundheitsgefahren angemessen erscheinen.

Die entsprechenden Maßnahmen können eigenverantwortlich kurz vor Festivalbeginn auf der Festivalwebseite unter www.funhouse-festival.de nachgelesen werden - Angaben ohne Gewähr.

Macht GRIMM & SCHMITT GBR von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.


Präventionsmaßnahmen und Anordnungen während des Festivals

GRIMM & SCHMITT GBR kann weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zugunsten der Kundschaft und weiterer beteiligter Personen zu entsprechen. Beispielsweise kann GRIMM & SCHMITT GBR anordnen:

Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen (z.B. FFP2-Masken) vor und auf dem Veranstaltungsgelände; Einhaltung von Hygieneregeln (Abstandsgebote, Desinfektionsmaßnahmen etc.) und Befolgung eines Schutz- und/oder Hygienekonzepts; Mitwirkung an Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Messung der Körpertemperatur oder Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis bzw. Ausschluss von infektiösen Krankheiten (z.B. SARS-CoV-2-Virus einschließlich mutierter Virusformen); wobei GRIMM & SCHMITT GBR insbesondere - unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzrechts - berechtigt ist, diese Daten an die zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsbehörden) zu übermitteln; Vorlage von sonstigen Belegen und Nachweisen, die zur Beförderung sicherheits- oder gesundheitsbezogener Aspekte dienlich und angemessen sind.

Bestehen von Infektionsrisiken
GRIMM & SCHMITT GBR weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Gastes mit Covid-19 (SARS-CoV-2) oder mit Mutationen hiervon oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.